sie habe Aussagen getätigt, in denen sie die Ermordung einer KESB-Mitarbeiterin, einer Staatsanwältin und diverser weiterer Personen in Aussicht gestellt habe. A.________ wurde am 25. November 2019 gestützt auf einen Vorführungsbefehl der Staatsanwaltschaft verhaftet und mangels Hafterstehungsfähigkeit in die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) überwiesen. Am 27. November 2019 wurde sie vom Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Zürich in Untersuchungshaft versetzt und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vom 4. Dezember 2019 ins Gefängnis Dielsdorf verlegt. Am 20. Dezember 2019 wies das Obergericht des Kantons Zürich die Beschwerde von A.____