Es sei auch nicht erkennbar gewesen, inwiefern sich diese auf den konkreten Fall des Beschwerdeführers bezogen hätten. Auf Fragen der Gerichtspräsidentin des ZMG anlässlich der mündlichen Haftverhandlung vom 17. Oktober 2022, wie es ihm gehe, habe er geantwortet, er sei "okay"; auch seine Gesundheit sei "in Ordnung". Gestützt darauf habe das ZMG festgestellt, es seien keine Anhaltspunkte für schwere psychische oder physische Schädigungen beim Beschwerdeführer erkennbar, die eine Intervention des Haftgerichtes erforderlich machen würden.