Dies gelte zumindest für die Zeit vom 27. Januar 2017 bis zum 8. September 2018 im kantonalen Gefängnis Biel. In gewissen (nicht näher bezeichneten) Unterlagen, aus denen er in einem persönlichen Brief vom 15. Juni 2022 an die BA zitiert habe, würden die schwerwiegenden physischen und psychischen Konsequenzen beschrieben, die ein Häftling in längerer Isolationshaft erleide. Sämtliche mit dem Fall befassten Justizbehörden hätten sich bisher systematisch geweigert, solche Konsequenzen zuzugeben. Schon vor mehr als 3 ½ Jahren habe er seine medizinische Begutachtung beantragt, die jedoch bisher von keiner der Behörden, an die er gelangt sei, in Auftrag gegeben worden sei.