Etwas anderes hat die BA auch in ihrer Stellungnahme vom 10. Januar 2023 nicht kommuniziert. Folglich darf mit der Erhebung der Anklage innert einigen Tagen oder Wochen gerechnet werden. Bei dieser Sachlage besteht für das Bundesgericht kein Anlass zur Befürchtung, dass die BA nicht gewillt oder nicht in der Lage wäre, dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen Rechnung zu tragen.