AJP 2012 S. 542). In einem weiteren die Schweiz betreffenden Urteil vom 5. November 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine ca. fünf Jahre dauernde strafprozessuale Haft für grundrechtskonform angesehen bei einem Beschuldigten, dem organisierte Drogenkriminalität zur Last gelegt wurde und bei dem eine erhöhte Fluchtgefahr bestand (EGMR vom 5. November 2009 i.S. Shabani gegen Schweiz, Nr. 29044/06, Ziff. 58-69, AJP 2010 S. 371 f.). 5.3. Wie in Erwägung 3 dargelegt, ist der Beschwerdeführer diverser Schwerverbrechen gegen mehrere Personen dringend verdächtig (namentlich wiederholter Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäss Art. 264a Abs. 1 lit. a und lit.