In zwei konnexen Urteilen vom 5. August 2008 hat das Bundesgericht Untersuchungshaftdauern von drei Jahren und zwei Monaten bzw. zwei Jahren und elf Monaten in einem komplexen und aufwändigen Wirtschaftsstrafverfahren als bundesrechtskonform erachtet (Urteile 1B_175/2008 und 1B_177/2008 vom 5. August 2008). Den Beschuldigten drohten dort wegen Widerhandlungen gegen die eidgenössische Güterkontroll- und Kriegsmaterialgesetzgebung (Lieferung von proliferationsrelevantem nuklearwaffenfähigem Material) und weiteren Delikten Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.