überein: Im zitierten Urteil 1B_55/2020 (E. 3.4-3.6) hat das Bundesgericht eine strafprozessuale Haftdauer von ca. 8 Jahren (Untersuchungshaft, vorzeitiger Strafvollzug im Hauptverfahren und Sicherheitshaft bis zur Anhängigkeit des Berufungsverfahrens) noch als grundrechtskonform eingestuft, in einem äusserst komplexen Verfahren und nachdem erstinstanzlich eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren ausgefällt worden war.