Seine Kritik ist insofern nicht geeignet, den vom Bundesgericht bereits mehrmals bejahten dringenden Tatverdacht von Verbrechen in Frage zu stellen. Dies gilt namentlich für die Vorbringen, es fehle an einer schweizerischen Gerichtsbarkeit, weitere frühere Vorfälle (etwa aus den Jahren 2000 und 2005) seien nicht strafbar, nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen sei er in den Tod von Baba Jobe in keiner Weise verwickelt, auch beim Todesfall von Solo Sandeng werde nicht ihm eine Tötungshandlung vorgeworfen, sondern ausschliesslich der NIA, oder er habe (selbst als Innenminister) nie die geringste Kontrolle oder Führungsrolle bei der NIA ausgeübt. Der Umstand, dass Art. 264a und Art.