264a Abs. 1 lit. a, evtl. i.V.m. Art. 264k StGB). Wie vom Bundesgericht im Urteil vom 28. Oktober 2020 (Verfahren 1B_519/2020) angemahnt, erfolgen im angefochtenen Entscheid dazu einige präzisere Angaben als noch im damaligen vorinstanzlichen Verfahren: Der Oppositionspolitiker Baba Jobe sei damals eine bedeutende Persönlichkeit Gambias von wachsender Popularität gewesen. Im Oktober 2011 sei im Gefängnis Mile 2 eine Freiheitsstrafe gegen ihn vollzogen worden. Am 28. Oktober 2011 sei er wegen seines schlechten Gesundheitszustands in das genannte Spital eingeliefert worden.