Wie im zweiten Bericht (von UN-Sonderberichterstatter Heyns) betont wird, herrschte damals eine Atmosphäre der Angst unter der Zivilbevölkerung. Gemäss dem UN-Folterbericht setzte die Regierung planmässig Folter als Mittel ein, um die Bevölkerung einzuschüchtern und die politische Opposition zu unterdrücken. Die beiden UN-Berichte wurden noch vor den (weiteren) gewalttätigen Ereignissen vom 14.-16. April 2016 erstellt. Die Vorinstanz gelangt zum Schluss, dass sich daraus ein dringender Tatverdacht auch für das fragliche Tatbestandsmerkmal (von Verbrechen gegen die Menschlichkeit) ergebe.