BGE 143 IV 316 E. 5.1). Der Folterbericht gelangt im Wesentlichen zum Schluss, dass während des Regimes von Yahya Jammeh (unter anderem) die Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitskräfte in Gambia im rechtsfreien Raum agierten ("operate without any legal oversight") und ungestraft Menschenrechtsverletzungen begehen konnten, insbesondere Folter, die namentlich im Anfangsstadium von Untersuchungshaft weit verbreitet war und zur Routine gehörte ("prevalent and routine"). Wie im zweiten Bericht (von UN-Sonderberichterstatter Heyns) betont wird, herrschte damals eine Atmosphäre der Angst unter der Zivilbevölkerung.