3.5. Seit September 2021 sind laut Vorinstanz weitere belastende Beweisergebnisse bzw. Indizien hinzugekommen: In den den Einvernahmen des Beschwerdeführers vom 10. September und 7./8. Oktober 2021 durch die BA habe dieser auf entsprechende Vorhalte hin keine einleuchtenden Erklärungen zu seinen belastenden handschriftlichen Notizen gemacht. Er habe sich auf den Standpunkt gestellt, er wisse nicht, ob es sich um seine Dokumente handle und ob er sie geschrieben habe. Am 5. November 2021 hat die BA einen weiteren Zeugen in Gambia befragt.