Die Gewährsperson hatte sich zum Vorgehen der nach dem angeblichen Putschversuch von 2006 eingerichteten Untersuchungskommission sowie zur Beziehung des Beschwerdeführers zum Präsidenten, zur NIA, zur Armee und zur Polizei geäussert. Zwar brachte der Beschwerdeführer in dieser Hinsicht zu Recht vor, die betreffenden Ausführungen seien zum Teil eher vage; sie bestätigen jedoch immerhin die bereits bestehenden Hinweise auf das Zusammenwirken des Beschwerdeführers mit der NIA.