Wohl trifft es zu, dass diese Bestimmung erst am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Es werden dem Beschwerdeführer jedoch diverse nach diesem Datum verübte mutmassliche Verbrechen zur Last gelegt. In seinem sechsten Urteil verwies das Bundesgericht auch noch auf die Aussagen einer weiteren Gewährsperson vom 10. Februar 2020 und die rechtshilfeweise erhobenen Akten aus Gambia betreffend den gewaltsamen Tod von Baba Jobe am 29. Oktober 2011. Die Gewährsperson hatte sich zum Vorgehen der nach dem angeblichen Putschversuch von 2006 eingerichteten Untersuchungskommission sowie zur Beziehung des Beschwerdeführers zum Präsidenten, zur NIA, zur Armee und zur Polizei geäussert.