Er bestritt jedoch nicht, die Übergabe an die NIA veranlasst zu haben. Schliesslich würdigte das Bundesgericht (im fünften Urteil) auch noch die Hinweise des Beschwerdeführers auf unter seiner Ägide als Minister angeblich eingeführte Reformen zur Förderung der Menschenrechte und auf eine Einvernahme, aus der sich (angeblich) die ausschliessliche Verantwortung des Staatspräsidenten für die NIA und die "Junglers" ergebe. Es hielt jedoch fest, dass die zahlreichen von der Vorinstanz berücksichtigten gegenteiligen Hinweise deswegen nicht unhaltbar erscheinen.