Geprüft wurde auch die Kritik des Beschwerdeführers an der Feststellung, er habe bezüglich der Demonstrationen vom 14. bzw. 16. April 2016 veranlasst, dass Demonstranten verhaftet wurden und dass die Polizei die Verhafteten an die NIA übergab. Gemäss den Notizen des Beschwerdeführers sollen diese Personen anschliessend bei der NIA durch die "Black Black" bzw. die "Junglers" gefoltert worden sein. Der Beschwerdeführer machte zwar geltend, es sei die NIA gewesen, welche die Verhafteten abgeführt und in der Folge misshandelt habe. Er bestritt jedoch nicht, die Übergabe an die NIA veranlasst zu haben.