Die resultierenden zwei Schwangerschaften habe der Beschwerdeführer gegen ihren Willen abbrechen lassen. Sie sei schliesslich ins Ausland geflohen. Im Jahr 2007, anlässlich ihrer zweiten Rückkehr nach Gambia, habe der Beschwerdeführer Agenten der NIA geschickt, um sie verhaften zu lassen. Sie habe sich aber verstecken und fliehen können. Geprüft wurde auch die Kritik des Beschwerdeführers an der Feststellung, er habe bezüglich der Demonstrationen vom 14. bzw. 16. April 2016 veranlasst, dass Demonstranten verhaftet wurden und dass die Polizei die Verhafteten an die NIA übergab.