Eine von der BA befragte weitere Privatklägerin habe den Beschwerdeführer zusätzlich belastet. Nach deren nicht von vornherein als haltlos oder unglaubwürdig erscheinenden Aussagen sei sie im April 2016 von paramilitärischen Einheiten, darunter den "Junglers", entführt und in einem Gefängnis gefoltert und misshandelt worden; sie habe anlässlich des Verhörs im Hauptquartier der NIA den Beschwerdeführer erkannt. In seinem dritten Urteil 1B_465/2018 vom 2. November 2018 bejahte das Bundesgericht erneut den dringenden Tatverdacht von Verbrechen. Die BA hatte den UN-Sonderberichterstatter über Folter, Juan E. Méndez, inzwischen als Zeugen befragt.