er, der stellvertretende Direktor, erhalte Befehle von seinem Direktor, welcher wiederum Befehle des Innenministers entgegennehme. In seinem zweiten Urteil 1B_417/2017 vom 7. Dezember 2017 stellte das Bundesgericht fest, dass sich aus den Schilderungen von Zeugen weitere Hinweise auf Folterungen sowie Handlungen gegen die sexuelle Integrität ergeben hatten, mit denen der Beschwerdeführer in Verbindung gebracht wird. Eine von der BA befragte weitere Privatklägerin habe den Beschwerdeführer zusätzlich belastet.