Die BA wirft dem Beschwerdeführer vor, als ehemaliger Generalinspektor der Polizei und Innenminister der Republik Gambia unter dem Regime von Yahya Jammeh zwischen 2006 und September 2016 für Folterungen durch Polizeikräfte, Gefängnispersonal und diesen nahestehende Gruppen (namentlich die "National Intelligence Agency" [NIA] und die sogenannten "Junglers") verantwortlich gewesen zu sein. Schon in BGE 143 IV 316 (Urteil vom 16. August 2017) hatte das Bundesgericht beim Beschwerdeführer den dringenden Tatverdacht von einschlägigen Verbrechen bejaht.