Am 20. Oktober 2022 beantragte die BA dem ZMG (zuletzt) die Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere drei Monate. Mit Entscheid vom 1. November 2022 verlängerte das ZMG die Haft vorläufig bis zum 25. Januar 2023. C. Mit Beschwerden vom 31. Oktober und 14. November 2022 focht der Beschuldigte den Haftprüfungsentscheid vom 17./19. Oktober 2022 des ZMG und den Haftverlängerungsentscheid vom 1. November 2022 des ZMG je beim Bundesstrafgericht an. Mit Beschluss vom 30. November 2022 wies das Bundesstrafgericht, Beschwerdekammer, beide Beschwerden ab, soweit es darauf eintrat.