B. Mit Entscheid vom 27. Juli 2022 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern (ZMG) auf Antrag der BA die Untersuchungshaft bis zum 25. Oktober 2022. Am 7. Oktober 2022 stellte der Beschuldigte ein Haftentlassungsgesuch, welches die BA am 10. Oktober 2022 mit dem Antrag an das ZMG weiterleitete, das Gesuch sei abzuweisen. Auf Verlangen des Beschuldigten führte das ZMG am 17. Oktober 2022 eine mündliche Haftverhandlung durch. Gleichentags wies das ZMG das Haftentlassungsgesuch ab. Die schriftliche Begründung des Haftentscheids erfolgte am 19. Oktober 2022. Am 20. Oktober 2022 beantragte die BA dem ZMG (zuletzt) die Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere drei Monate.