beim Kind handle es sich um die in Argentinien geborene M.E. deren Mutter die argentinische Staatsangehörige R.E. sei. Laut dem Strafbefehl wird der Beschwerdeführer beschuldigt, zusammen mit seiner Ehefrau bewirkt zu haben, "dass Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden als geschehen beurkundet werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise geschehen sind"; durch dieselbe Handlung habe er sich amtliche Ausweise mit falschen Angaben verschafft in der Absicht, sie zur Täuschung im Rechtsverkehr verwenden zu können.