Der den Beschwerdeführer betreffende, am 20. September 1999 ergangene - dem Bundesgericht wie erwähnt erst am 4. März 2000 zu den Akten gegebene - Strafbefehl des Amtsgerichts Weilheim geht davon aus, dass das Ehepaar V. am 10. Juni 1996 im bewussten und gewollten Zusammenwirken bei der zuständigen Amtsstelle der Gemeinde Bernried die Erteilung einer Geburtsurkunde für die angeblich leibliche Tochter A. beantragt habe. Hierzu habe das Ehepaar eine am 20. April 1995 ergangene Geburtsurkunde der Provinz Buenos Aires vorgelegt, nach der V.s die Eltern des am 23. März 1995 geborenen Mädchens seien.