Am 4. März 2000 ist eine Kopie des fraglichen Urteils beim Bundesgericht eingetroffen. Demgemäss wurde der Beschwerdeführer mit Strafbefehl des Amtsgerichts Weilheim vom 20. September 1999 wegen mittelbarer Falschbeurkundung in Verbindung mit einem Vergehen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Busse von DM 9'000.-- verurteilt. F.- Die Frage der allfälligen Rückführung des Kindes A. V. bzw. M.E. bildet nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Nachdem Frau V. das Kind inzwischen mit nach Deutschland genommen hat, werden sich die zuständigen deutschen Behörden weiter mit der Frage zu befassen haben;