In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Situation im Gebiet von Goya nach erfolgten Neuwahlen undurchsichtig sei und einen auch nur einigermassen geordneten Verfahrensgang als fragwürdig erscheinen lasse. Sodann wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer dem Gericht in Goya am 27. Oktober 1995 eine Kaution im Betrage von US $ 100'000.-- geleistet habe, dass er bereit sei, eine weitere Kaution in gleicher Höhe zu leisten, und dass er sich verpflichte, einer Vorladung in Argentinien auf erste Aufforderung hin sofort freiwillig Folge zu leisten, falls die dortigen Behörden im Gegenzug das Auslieferungsbegehren zurückzögen.