Der Beschwerdeführer bestätigt mit Replik vom 17. Januar 2000 seine bisherigen Begehren. Mit Eingabe vom 1. Februar 2000 hat das BAP ein vom 31. Januar 2000 datiertes Schreiben des Rechtsbeistandes des Beschwerdeführers zu den Akten gegeben. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Situation im Gebiet von Goya nach erfolgten Neuwahlen undurchsichtig sei und einen auch nur einigermassen geordneten Verfahrensgang als fragwürdig erscheinen lasse.