Mit Eingabe vom 22. Dezember 1999 führt V. Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht mit den Anträgen: "1. Der Entscheid des BAP vom 22. November 1999 sei aufzuheben, und die Auslieferung des Beschwerdeführers an Argentinien sei zu verweigern; 2. Eventuell sei der angefochtene Entscheid aufzuheben, und es sei die Vorinstanz anzuweisen, dem Beschwerdeführer vor dem Entscheid über die Auslieferung das vollständige Ersuchen und dessen Unterlagen in deutscher Übersetzung vorzulegen, damit er dazu persönlich Stellung nehmen kann;