Gleichzeitig hatte das BAP um Mitteilung ersucht, ob diese Informationen zutreffend seien. Mit Entscheid vom 22. November 1999 bewilligte das BAP die Auslieferung des Verfolgten an Argentinien für die dem Begehren der argentinischen Botschaft vom 30. August bzw. 1. und 29. September 1999 zugrunde liegenden Straftaten. Zusammen mit dem Entscheid brachte das BAP dem Verfolgten die erwähnte diplomatische Note vom 29. September 1999 zur Kenntnis.