Am 19. November 1999 erhielt das BAP die Mitteilung, dass Deutschland es ablehne, ein solches Ersuchen zu stellen. Zuvor, mit Schreiben vom 1. Oktober 1999, hatte sich das BAP an das deutsche Amtsgericht Weilheim gewandt mit dem Hinweis, aus der schweizerischen Sonntagspresse erfahren zu haben, dass die Eheleute V. von diesem Gericht am 24. September 1999 wegen Fälschung der Geburtsurkunde des Kindes "A." mit einer Busse von DM 15'000.-- bestraft worden seien. Gleichzeitig hatte das BAP um Mitteilung ersucht, ob diese Informationen zutreffend seien.