Mit Fax vom 11. November 1999 teilten die Behörden von Stabio/TI dem BAP mit, dass die Ehefrau des Verfolgten, die am 6. Oktober 1999 aus gesundheitlichen Gründen aus der Auslieferungshaft entlassen werden musste, zusammen mit dem Mädchen "A." am 10. November 1999 die Schweiz verlassen und sich noch am selben Abend aus Deutschland bei der Pflegefamilie des Kindes gemeldet habe. Am 16./17. November 1999 erkundigte sich das BAP bei den deutschen Behörden, ob von dort her beabsichtigt werde, die Auslieferung von V. an Deutschland zu verlangen. Am 19. November 1999 erhielt das BAP die Mitteilung, dass Deutschland es ablehne, ein solches Ersuchen zu stellen.