Mit Schreiben vom 2. November 1999 stellte der Rechtsbeistand mit Hinweis auf verschiedene beigelegte Zeitungsartikel aus der argentinischen Presse abermals die Durchführung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens in Argentinien in Frage. Mit Fax vom 11. November 1999 teilten die Behörden von Stabio/TI dem BAP mit, dass die Ehefrau des Verfolgten, die am 6. Oktober 1999 aus gesundheitlichen Gründen aus der Auslieferungshaft entlassen werden musste, zusammen mit dem Mädchen "A." am 10. November 1999 die Schweiz verlassen und sich noch am selben Abend aus Deutschland bei der Pflegefamilie des Kindes gemeldet habe.