das Verfahren gegen O. sei am 14. Juni 1999 eingestellt worden, während das Verfahren gegen das Ehepaar noch hängig sei. Der Rechtsbeistand unterbreitete dem BAP in diesem Zusammenhang den Beweisantrag, es seien die Ermittlungs- und Gerichtsakten beim zuständigen deutschen Amtsgericht Weilheim zu edieren und zu den Auslieferungsakten zu nehmen. Mit Note vom 29. September 1999 übermittelte die argentinische Botschaft in Bern auf entsprechende Anfrage des BAP hin ergänzende Angaben zum Auslieferungs- und Rückführungsbegehren.