EMRK schütze nicht nur die Familie im rechtlichen Sinne, sondern auch die "famille naturelle". Im Übrigen wies der Rechtsbeistand der Eheleute V. in seiner Eingabe darauf hin, die deutschen Behörden ihrerseits hätten gegen O. wie auch gegen das Ehepaar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, gegen O. wegen des Verdachts gegen das Adoptionsvermittlungsgesetzes und gegen das Ehepaar wegen des Verdachts auf mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 des deutschen StGB); das Verfahren gegen O. sei am 14. Juni 1999 eingestellt worden, während das Verfahren gegen das Ehepaar noch hängig sei.