Im Verlaufe der hierzu am 10. September 1999 stattgefundenen Einvernahme erklärte V., sich zum Ersuchen nicht äussern zu wollen, da er die beiden genannten Sprachen nicht verstehe. Immerhin entnehme er den beigelegten Einreiseformularen, dass diese falsche Angaben zu seiner Person (Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Wohnort in Deutschland usw.) enthielten. Deshalb verlange er, diese Formulare dem BAP im Original zu unterbreiten und einen Schriftsachverständigen zu deren Prüfung beizuziehen. Mit separater diplomatischer Note vom 1. September 1999 ersuchten die argentinischen Behörden sodann um Rückführung des Kindes "A. V." bzw. "M.E." nach Argentinien.