Das BAP wies das Gesuch mit Verfügung vom 21. Juli 1999 ab. Die Anklagekammer des Bundesgerichts bestätigte diesen Entscheid am 18. August 1999. Mit diplomatischen Noten vom 30. August und 1. September 1999 übermittelte die Botschaft der Republik Argentinien in Bern fristgerecht das formelle Auslieferungsersuchen, abgefasst in spanischer Sprache und übersetzt in die französische Sprache. Mit diesem Ersuchen wurde der eingangs genannte Tatvorwurf bestätigt und ergänzt. Im Verlaufe der hierzu am 10. September 1999 stattgefundenen Einvernahme erklärte V., sich zum Ersuchen nicht äussern zu wollen, da er die beiden genannten Sprachen nicht verstehe.