54 IRSG vereinfachten Auslieferung an Argentinien nicht einverstanden zu sein. Der vom Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) am 25. Juni 1999 ausgestellte Auslieferungshaftbefehl, welcher sich auf den am 6. November 1998 ergangenen Haftbefehl des Untersuchungsrichters Carlos Antonio Balestra des Untersuchungsgerichts Nr. 2 der argentinischen Stadt Goya stützt, wurde dem Verfolgten am 28. Juni 1999 eröffnet. Gegen den genannten Auslieferungshaftbefehl wurde keine Beschwerde erhoben. Mit Schreiben vom 9. und 15. Juli 1999 beantragte das Ehepaar V., aus der Auslieferungshaft entlassen zu werden. Das BAP wies das Gesuch mit Verfügung vom 21. Juli 1999 ab.