Zugleich erhielten sie in spanischer Sprache abgefasste Dokumente, von denen sie nach ihren Angaben annahmen, dass es sich um die Adoptionsbescheinigung handle; erst in Deutschland habe dann das Ehepaar - wiederum nach eigenen Angaben - anlässlich der für den Eintrag in die deutschen Register erforderlichen Übersetzung festgestellt, dass es sich bei den von O. übergebenen Papieren nicht um eine Adoptions-, sondern um eine Geburtsurkunde handelte, in welcher das vermeintlich adoptierte Kind als ihr leibliches Kind angegeben wurde. Gestützt auf die Urkunde wurde A. V. am 31. Mai 1996 vom Standesamt Berlin als eheliches Kind der Eheleute V. eingetragen.