Bei der leiblichen Mutter handelte es sich um eine 22-jährige Frau mit argentinischer Staatsangehörigkeit; der Vater ist unbekannt. Durch Vermittlung von O. wurde das Kind, welches von der Mutter zur Adoption freigegeben worden sein soll, den Eheleuten V. übergeben. Zugleich erhielten sie in spanischer Sprache abgefasste Dokumente, von denen sie nach ihren Angaben annahmen, dass es sich um die Adoptionsbescheinigung handle;