Das vom Ehepaar mitgeführte, damals vierjährige "Adoptivkind" A. wurde auf Anweisung der zuständigen Vormundschaftsbehörde in die Obhut einer Pflegefamilie in Stabio/TI gegeben. Den Eheleuten wird im Wesentlichen vorgeworfen, am 19. April 1995 in Argentinien unrechtmässig die Registrierung der am 5. April 1995 dort geborenen M.E. als eigenes Kind unter dem Namen A. V., geboren am 23. März 1995, erwirkt zu haben, ohne über ein Obhutsrecht oder über die elterliche Gewalt über dieses Kind zu verfügen; nur aufgrund dieses widerrechtlichen Kindesverhältnisses habe das Ehepaar zusammen mit dem Kind aus Argentinien ausreisen können.