Das Ehepaar beabsichtigte damals, vom Zweitwohnsitz Campione/I nach Deutschland zu reisen. Beim Grenzübergang St. Margrethen musste V. feststellen, dass er seine Ausweispapiere vergessen hatte. Der österreichische Grenzbeamte verwies ihn ans schweizerische Zollamt, um eine Tagesbewilligung ausstellen zu lassen. Bei der dortigen Überprüfung der Identität stellte sich heraus, dass das Ehepaar V. von Argentinien international zur Verhaftung ausgeschrieben war. Das vom Ehepaar mitgeführte, damals vierjährige "Adoptivkind" A. wurde auf Anweisung der zuständigen Vormundschaftsbehörde in die Obhut einer Pflegefamilie in Stabio/TI gegeben.