In Sachen V., Bezirksgefängnis, Uznach, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Niklaus Oberholzer, St. Gallen, gegen Bundesamt für Polizei, betreffend Auslieferung an Argentinien (B 113111), hat sich ergeben: A.- Aufgrund eines von Interpol Buenos Aires am 19. November 1998 veröffentlichten und am 23. Juni 1999 ergänzten Fahndungsbegehrens wurden die beiden deutschen Staatsangehörigen V. und seine Ehefrau am letztgenannten Tag in Diepoldsau festgenommen und in provisorische Auslieferungshaft versetzt. Das Ehepaar beabsichtigte damals, vom Zweitwohnsitz Campione/I nach Deutschland zu reisen.