Das Bundesamt für Polizeiwesen ordnete am 22. November 1999 die Auslieferungshaft an. Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ersuchte am 26. November 1999 um Auslieferung von X.________ zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe, deren Aussetzung am 30. April 1999 widerrufen wurde, und zur Verfolgung der im Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 22. November 1999 aufgeführten neuen Betäubungsmitteldelikte. Das Bundesamt für Polizeiwesen entsprach dem Ersuchen am 28. Januar 2000 für die ihm zu Grunde liegenden Straftaten. B.- X.________ hat gegen den Auslieferungsentscheid eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht erhoben.