_ hat gegen den Entscheid des Obergerichts eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht erhoben. Sie beantragt, es seien der Entscheid des Oberge- richts und die Schlussverfügung der Bezirksanwaltschaft sowie die darin angeordneten Vollzugsmassnahmen vollumfänglich aufzuheben. Die Bezirksanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft und das Obergericht haben auf eine Vernehmlassung verzichtet. Das Bundesamt für Polizeiwesen ersucht um Abweisung der Beschwerde. Das Bundesgericht zieht in Erwägung: