__ seinen Gläubiger L.________ zu einem Forderungsverzicht von rund DM 230'000.-- bewegt und ausserdem den Gemeindeverwaltungsverband Raumschaft Triberg veranlasst, von der Vollstreckung einer Steuerforderung von DM 36'982. 21 abzusehen. Am 18. August 1999 ersuchte die Staatsanwaltschaft Konstanz die Zürcher Behörden um Rechtshilfe. Die Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton Zürich entsprach am 25. Oktober 1999 dem Begehren und ordnete die Herausgabe von Unterlagen über das Konto Nr. 598616 sowie die Aufrechterhaltung der bereits am 1. September 1999 verfügten Sperre der sich darauf befindlichen Vermögenswerte (EUR 2'721. 73) an.