b) Rechtsanwalt Marcel Bosonnet, Zürich, wird als unentgeltlicher Rechtsvertreter ernannt und für das bundesgerichtliche Verfahren aus der Bundesgerichtskasse mit einem Honorar von Fr. 2'000.-- entschädigt. 3.- Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer sowie dem Bundesamt für Polizeiwesen (Abteilung Internationales, Sektion Auslieferung) schriftlich mitgeteilt. ______________ Lausanne, 2. März 2000 Im Namen der I. öffentlichrechtlichen Abteilung des SCHWEIZERISCHEN BUNDESGERICHTS Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: