Systematische verbrecherische Gewalttaten oder auch Vermögensdelikte sind in der Regel bloss Mittel zur Erreichung der politischen (oder teilweise auch religiösen) Hauptziele terroristischer und extremistischer Organisationen. Nach dem Gesagten ist die Unterstützung (oder die Beteiligung an) einer terroristischen Organisation im engeren Sinne sowohl nach deutschem als auch nach schweizerischem Recht strafbar. Ob die DHKP-C (im Rahmen der untersuchten Sachverhalte) als terroristische Vereinigung im Sinne des deutschen § 129a StGB anzusehen ist, bildet Gegenstand des hängigen Strafverfahrens. c) Die Frage, ob nach schweizerischem Recht der Straftatbestand von Art.