3. Eventualiter: Das Auslieferungsbegehren der Bundesrepublik Deutschland sei bezüglich der Tatbestände der Bildung einer terroristischen Vereinigung, § 129a StGB, abzuweisen." E.- Das BAP beantragt mit Vernehmlassung vom 28. Januar 2000 die Abweisung der Beschwerde. Auf Gesuch des Beschwerdeführers hin wurde ihm das Auslieferungsbegehren des deutschen Bundesministerium der Justiz vom 28. Oktober 1999 zur Einsicht zugestellt, und es wurde ihm Gelegenheit zur Beschwerdeergänzung eingeräumt, wovon er mit Eingabe vom 15. Februar 2000 Gebrauch machte. Das Bundesgericht zieht in Erwägung: 1.- a)