Er sei am "Todesurteil" vom Februar 1995 gegen den früheren Rechtsberater der DHKP-C, G.________ (wegen Verstosses gegen Befehle der Organisation), beteiligt gewesen. G.________ sei entführt worden und habe kurz vor Vollstreckung des "Todesurteils" fliehen können. Am 26. Juni 1996 sei A.________ vom Landgericht Hagen wegen Freiheitsberaubung zum Nachteil G.________s zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. e) Nach seiner Haftentlassung am 5. Mai 1997 habe A.________ "wieder eine führende Stellung innerhalb des Funktionärskörpers der terroristischen Vereinigung der DHKP-C" eingenommen. Zunächst habe er "gleichberechtigt neben L.___