Am 12. Juli 1997 seien die Yagan-Anhänger D.________ und F.________ in Hamburg durch Schüsse von Exponenten der DHKP-C schwer verletzt worden. Nachdem sich ein weiterer Lokalbesitzer in Castrop- Rauxel geweigert hatte, der Organisation Geld auszuzahlen, hätten ihm DHKP-C-Funktionäre am 22. April 1998 in die Beine geschossen. d) "Bereits im Jahre 1993" habe A.________ "erstmals die Funktion eines Deutschlandverantwortlichen übernommen und diese Stellung auch nach der Gründung der DHKP-C bis zu seiner Verhaftung am 9. Juni 1995" beibehalten. Er sei am "Todesurteil" vom Februar 1995 gegen den früheren Rechtsberater der DHKP-C, G._____